Im ersten Quartal des neuen Schuljahres wird in allen Klassen eine Elternvertretung gewählt oder bestätigt. Die Elternvertretungen aller Klassen bilden den Elternrat der Schule. Der Elternrat pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft und der Schulkommission.
Der Elternrat ist eine Form der institutionalisierten Zusammenarbeit von Elternschaft und Schule, die Mitarbeit, Mitsprache und Mitbestimmung beinhaltet. Er setzt sich zusammen aus gewählten Elternvertretungen der einzelnen Klassen eines Schulhauses, neu Schulstandort genannt. Im Elternrat werden Themen behandelt, die den Schulstandort betreffen. Pro Schulkreis nehmen zwei Elternräte in der Schulkommission Einsitz. Es können auch Elternratsmitglieder ohne schweizerische Staatszugehörigkeit mit Beratungs- und Antragsrecht in die Schulkommission delegiert werden.
02.09.2024
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