Psychomotoriktherapie bietet Unterstützung für Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich. Diese Kinder fallen beispielsweise im Turnen, im Spiel auf dem Pausenplatz oder bei Arbeiten mit den Händen, Basteln, Zeichnen oder Schreiben auf. Psychomotorische Schwierigkeiten betreffen einerseits die Bewegung (= Motorik), andererseits die seelische Befindlichkeit (= Psyche) des Kindes. Kinder mit Auffälligkeiten in diesen Bereichen, die trotz vermehrter Förderung zu Hause oder in der Schule Schwierigkeiten haben, werden zu einer Abklärung angemeldet
Anmeldung: Die Eltern, Lehrpersonen oder Speziallehrpersonen melden Kinder mit erhöhtem Bedarf an Unterstützung in ihrer psychomotorischen Entwicklung zu einer Abklärung beim Gesundheitsdienst (zuständige Schulärztin) oder bei der Erziehungsberatung an. In jedem Fall braucht es das Einverständnis der Eltern. Die Fachinstanzen weisen die Anmeldung bei Bedarf an die Psychomotoriktherapeutin weiter, welche eine ausführliche fachspezifische Beurteilung durchführt und das weitere Vorgehen mit den Eltern bespricht. Zweimal jährlich (Frühling/Herbst) werden diese fachspezifischen Beurteilungen durchgeführt. Anmeldungen müssen bis spätestens 31. Januar / 15. Juni an die Fachpersonen des Gesundheitsdienstes oder der Erziehungsberatung geschickt werden.
Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich in Kleingruppen oder einzeln statt.
Lehrpersonen können mit der zuständigen Psychomotoriktherapeutin eine Unterrichtsbeobachtung mit eventueller Kurzuntersuchung vereinbaren, um fachspezifische Unterstützung für die Anpassung ihres Unterrichts zu erhalten und dadurch betroffene Kinder und Jugendliche ihren Schwierigkeiten entsprechend fördern zu können.
Psychomotorik-Therapiestelle, Fellerstrasse 18, 3027 Bern, 031 / 321 20 20
Weitere Infos unter: Psychomotorik