Die Eltern werden schriftlich über Fakultativ-Unterricht und Wahlfächer orientiert. Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme. Wer sich anmeldet und nicht erscheint oder sich nicht ordentlich benimmt, wird für das kommende Schuljahr von den Angeboten ausgeschlossen.
Je nach Klassenorganisation finden während der Unterrichtszeit Ausflüge, Museumsbesuche, Projekt- und Lagerwochen statt. Diese gehören ebenso zur Schulpflicht, wie der Unterricht nach Stundenplan. Alle zwei Jahre gibt es eine Projektwoche und an deren Abschluss ein Schulfest.
Diese Kurse werden zentral angeboten und finden während der Unterrichtszeit statt. Die Lernenden werden während des Besuchs der Förderkurse vom Regelunterricht dispensiert. Es können nur Kinder angemeldet werden, die von der Erziehungsberatung (EB) dementsprechend abgeklärt wurden und der entsprechende Antrag bei der Schulleitung vorliegt.
Weitere Informationen zu IF, Psychomotorik, Logopädie, DaZ und Begabtenförderung sind zu finden unter:
www.bern.ch/themen/bildung/schule/foerderangebote
Der beruflichen Orientierung messen wir eine zentrale Bedeutung zu. Die Jugendlichen werden bei der Berufswahl unterstützt. Sie werden befähigt, sich mit ihrer Zukunft auseinander zu setzen, eigene Perspektiven zu entwickeln, Fragen zur eigenen Schul- und Berufslaufbahn zu klären und erste Schritte selbstverantwortlich in Richtung Berufswelt anzupacken.
Regelmässig kommt eine Beratungsperson vom BIZ-Bern-Mittelland für Kurzberatungen zu uns ins Schulhaus. Die Gespräche dauern etwa 20 Minuten. Anmeldungen und Informationen laufen via Klassenlehrperson.
Telefonnummer für Einzelberatungen auf dem BIZ: 031 633 80 00 oder www.be.ch/biz-anmeldung
Mit der Internetplattform www.myberufswahl.ch
steht ein interaktives Hilfsmittel zur Verfügung, das Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen durch den Berufswahlprozess begleitet. myBerufswahl.ch erklärt jeden Schritt, so dass die Eltern immer wissen, wo ihr Kind steht, welche Aufgabe es als nächstes anpacken muss und wie sie es dabei unterstützen können.
Mit dem Lehrplan 21 gibt es weniger Beurteilungsberichte (früher Zeugnisse), nämlich nur noch am Ende der 2. und 4.-9. Klasse. Das Probesemester im Sekundarniveau der 7. Klasse entfällt. Laufbahnentscheide sind neu jederzeit auch während des Schuljahres möglich. Die abschliessende Beurteilung setzt sich aus drei Aspekten zusammen: Lernkontrollen, Produkte und Lernprozesse. Die jährlichen Standortgespräche bleiben bestehen. Am Übertrittsverfahren von der Primar- in die Sekundarstufe I ändert sich nichts.
Die wichtigsten Punkte für die abschliessende Beurteilung im Beurteilungsbericht:
Mehr dazu hier.
Infolge Bauarbeiten ist die Bibliothek im Schulhaus Bethlehemacker nur begrenzt verfügbar. Als Alternative stehen folgende Bibliotheken zur Verfügung. Online: www.kob.ch/
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Alle Infos zur Volksschule im Kanton Bern:
www.bkd.be.ch/de/start/themen/bildung-im-kanton-bern/kindergarten-und-volksschule.html
Wir wollen, dass es allen gut geht an der Schule Bethlehemacker, dass wir gut miteinander auskommen, miteinander stärker sind als allein und gut lernen können. Deshalb haben wir unseren Codex: Miteinander stark
«Hallo, ich bin da!». Ein Mensch will gesehen werden: Er ist ein Gegenüber mit Gefühlen, genau so wie ich.
Ich achte auf das Wohlbefinden von mir und dem der anderen. Wir begegnen einander mit Mitgefühl und Wohlwollen.
Ich höre auf mein Herz und stehe zu meinen Werten. Ich bin standhaft und laufe nicht jemandem anderen hinterher.
Ich sage Stopp, wenn ich mich in einer Situation nicht wohl fühle. Ich schaue hin und mische mich ein, wenn ich helfen kann.
Bei Provokationen bleibe ich ruhig und sage anständig, was mich provoziert.
Meinungsverschiedenheiten werden nicht diskutiert, wenn alle aufgeregt und zornig sind. Das Problem wird erst angegangen, wenn alle ruhiger sind.
Wenn ich etwas Falsches gemacht habe, das anderen schadet oder jemanden beleidigt habe, kann ich mich entschuldigen und es wiedergutmachen.
Wir sind als Gemeinschaft um sozialen Ausgleich bemüht.
Die Angebote Intensivkurs und BasisDaZ richten sich an Schülerinnen und Schüler mit ungenügenden Deutschkenntnissen. Die beiden Angebote werden durch die Stadt zentral durchgeführt; Anmeldung direkt beim Schulamt. Nach Beendigung von Intensivkurs werden die Lernenden mit BasisDaZ in die Regelklasse integriert. Sie erhalten weiterhin Sprachförderung in einer Kleingruppe im Rahmen von DaZ.
Für alle, ob privat oder IPad der Schule, gilt das Prinzip „nicht sichtbar – nicht hörbar“. Ausser es gibt einen konkreten Auftrag im Unterricht, der eine Ausnahme darstellt. Die Durchsetzung dieser Regel liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen. Während der Unterrichtszeit ist es normal, dass die persönlichen Geräte zentral bei der Lehrperson aufbewahrt werden.
Werden Geräte eingezogen, haftet die Lehrperson bis zur Rückgabe (spätestens Ende Unter¬richtszeit). Eine „Beschlagnahmung“ über das Ende der Unterrichtszeit hinaus wird juristisch als Eingriff ins Eigentumsrecht qualifiziert.
Die Einschulungsklasse nimmt normalbegabte Kinder mit verzögerter Entwicklung auf. Der Unterrichtsstoff der 1. Primarschulklasse wird auf 2 Jahre verteilt. In kleinen Gruppen ist es möglich, die Schüler individuell zu betreuen und intensiv mit ihnen zu arbeiten.
Eine gegenseitige, frühzeitige, persönliche Kontaktnahme – schon bevor erste Schwierigkeiten auftreten – ist für eine entspannte Beziehungsaufnahme und für spätere Probleme sehr empfeh¬lenswert. Für Klassenübergreifende Anliegen ist der Elternrat zuständig. Für gesamtschulische Anliegen, oder wenn das Gespräch mit einer Lehrperson sehr schwierig wird, wenden Sie Sich an die Schulleitung.
Der Elternrat ist eine Form der institutionalisierten Zusammenarbeit von Elternschaft und Schule, die Mitarbeit, Mitsprache und Mitbestimmung beinhaltet. Er setzt sich zusammen aus gewählten Elternvertretungen der einzelnen Klassen eines Schulstandortes. Im Elternrat werden Themen behandelt, die den Schulstandort betreffen.
„English for kids“ ist ein Projekt des Elternrats Bethlehemacker. Die Freude und das Interesse an Fremdsprachen zu wecken, ist das Hauptziel. Nähere Informationen werden nach den Herbstferien über die Schule abgegeben. Die Anmeldung wird auf der Webseite publiziert. Die Kurse finden ab November im Schulhaus Bethlehemacker oder Schulhaus Brünnen statt.
Kontakt: Frau Sonja Tscholl Egli, 079 482 42 16, tscholl-egli@carlo.li
Lehrperson: Frau A. Javed, 078 864 92 27, afsheenali76@yahoo.com
Jede Lehrperson erhält eine berufliche E-Mail-Adresse vorname.nachname@base4kids.ch. Viele Informationen laufen über diese E-Mail-Adresse; falls Antworten auf Anliegen länger unbeantwortet bleiben, bitte Kontaktaufnahme über die zuständige Schulleitung.
Das „klasse“ Fördergefäss steht für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die während einer bestimmten Zeit auf eine regelmässige Betreuung ausserhalb der Regelklasse angewiesen sind oder in bestimmten Bereichen ausserhalb der Regelklasse besser gefördert werden können. Die Extra-Klasse wird auf der Anlage Bethlehemacker geführt und deckt ausschliesslich die Blockzeiten ab, d.h. Montag bis Freitag, 08.20 – 11.50 Uhr.
Der Gesundheitsdienst ist nicht nur verantwortlich für die Durchführung der obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen im Kindergarten, in der 4. und in der 8. Klasse. Er ist auch zuständig für Einzelabklärungen bei Bewegungs- und Sprachstörungen sowie für die Beurteilung der Schulbereitschaft. Die SchulärztInnen beraten auf Anfrage Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei Fragen und Problemen rund um Gesundheit und Wohlbefinden. Die Dienstleistungen sind kostenlos. Man kann jederzeit anrufen und einen Termin vereinbaren.
Unsere Schulen sind Mitglieder des "Europäischen Netzwerkes gesundheitsfördernder Schulen". Ein Team koordiniert die Massnahmen für die Gesundheitsförderung. Koordinatorin im Bethlehemacker ist Frau Künzli, im Brünnenpark Frau Studer und im und Schulhaus Brünnen die Frauen Wiedmer und Oberli.
Im HSK-Unterricht können Kinder und Jugendliche aus mehrsprachigen Familien ihre Kenntnisse in Sprache und Herkunftskultur von Mutter und / oder Vater erweitern. In der Stadt Bern gibt es ein grosses Angebot an HSK-Kursen. Sie werden von Botschaften der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften organisiert.
Der Lehrplan sieht bis zu zwei Halbtage pro Schuljahr für Hospitationen vor. Für die Information der Eltern steht eine Vorlage bereit (Teams). Die Eltern und Schulleitung müssen mindestens einen Monat im Voraus informiert werden.
Wir verstehen Integration umfassend, nämlich die Integration sowohl von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als auch von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen (Lernbehinderungen oder -störungen, ausserordentliche Begabungen oder Verhaltensauffälligkeiten). Alle Klasse bekommen Unterstützung durch IF-Lehrpersonen. Für die Verteilung der Lektionen ist die SL zuständig.
Weiterführende Informationen über die Integration in der Volksschule der Stadt Bern finden Sie unter www.artikel17.ch.
Einen grossen Teil der Mittel setzen wir für die integrative Förderung ein. Die Förderlehrpersonen arbeiten dabei mit den Regellehrpersonen im Unterricht zusammen; mit einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen im oder ausserhalb des Klassenzimmers.
In der KbF werden leistungsschwächere Kinder oder solche mit auffälligem Verhalten unterrichtet. Sie können aus unterschiedlichsten Gründen die Anforderungen der Regelklasse nicht erfüllen. Das Lerntempo und der Unterrichtsstoff sind dem einzelnen Kind angepasst.
Wir versuchen, wenn immer möglich die bestmögliche Lösung zum Wohl des Kindes zu finden. Dabei werden Erziehungsberechtigte, Fachpersonen, Schulpersonal und wenn nötig die Schulkommission als politische Instanz informiert, zu Gesprächen eingeladen und gemeinsam Lösungen gesucht, wenn langfristig grössere Probleme in der Entwicklung festgestellt werden.
Zum Umgang mit Konfliktsituationen existiert ein Konfliktleitfaden in Anlehnung an das Konzept der Neuen Autorität: Miteinander_stark
Grundlage des Unterrichts ist der bernische Lehrplan 21.
Die Lernbegleitung ist ein flächendeckendes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler der Stadt Bern, welche vorübergehend oder für längere Zeit Unterstützung beim Lernen benötigen. Sie wird ausserhalb der regulären Unterrichtszeit an den Schulstandorten angeboten. Dank der Gemeinnützigkeit des GNV und der Unterstützung durch die Stadt ist das Angebot kostenniedrig. Der Unterricht findet in Gruppen von 2-4 Schülerinnen und Schüler statt.
Die Eltern leisten einen Beitrag von CHF 4.50 pro Lektion, die 45 Minuten dauert. Für ein Schuljahr betragen die Kosten pro Quartal pauschal:
1. Quartal / 5 Wochen | 1 Lektion pro Woche Fr. 22.50 | 2 Lektionen pro Woche Fr. 45.00 |
2. Quartal / 9 Wochen | 1 Lektion pro Woche Fr. 40.50 | 2 Lektionen pro Woche Fr. 81.00 |
3. Quartal / 11 Wochen | 1 Lektion pro Woche Fr. 49.50 | 2 Lektionen pro Woche Fr. 99.00 |
4. Quartal / 9 Wochen | 1 Lektion pro Woche Fr. 40.50 | 2 Lektionen pro Woche Fr. 81.00 |
In der letzten Woche vor den Frühlings-, Herbst- und Weihnachtsferien sowie in den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien findet keine Lernbegleitung statt. Das Anmeldeformular für die Lernbegleitung der Stadt Bern kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Für Fragen steht Ihnen Frau Anina Dähler, lernbegleitungbern@outlook.com, Telefon 079 313 66 77 gerne zur Verfügung.
Für alle Zyklen und alle Fächer (sprachsensibler Unterricht) ist unser Lesekonzept verbindlich. In unserer Schul- und Unterrichtsentwicklung ist die Leseförderung ein wichtiger Baustein. Ist ein Teil der Schulplanung auf der Grundlage von www.faechernet.bkd.be.ch/de/start/uebergeordnete-themen/lesefoerderung.html
LIFT unterstützt Jugendliche frühzeitig im Übergang in die Berufswelt. Sie arbeiten in der unterrichtsfreien Zeit zwei bis drei Stunden pro Woche in einem Unternehmen mit. An diesen Wochenarbeitsplätzen können sie zeigen, dass sie Potenzial haben, sich einsetzen und sich für praktische Arbeit begeistern. Durch diesen Einsatz entwickeln sie Selbstvertrauen, Sozial- und Selbstkompetenz und verbessern ihre beruflichen Aussichten. Die Koordinatorin unserer Schule ist Frau Michelle Hess. www.jugendprojekt-lift.ch
Unter dem Label «Miteinander stark» sind wir auf dem Weg zur Beziehungsgestaltung nach dem Konzept der «Neuen Autorität». Weitere Infos unter www.neue-autoritaet.ch.
Die Schule Bethlehemacker hat im Zyklus 3 seit dem Schuljahr 2023/24 ein mehrjähriges Projekt gegen Diskriminierung und Rassismus. Es finden jährlich auf allen drei Jahrgangsstufen unterschiedliche Workshops statt. Die darin enthaltenen Schwerpunkte Zivilcourage, Stop Hate Speach und Diversity werden zudem mindestens quartalsweise vertieft. Das Projekt hat sich aus dem Schulprogramm «miteinander stark» entwickelt.
Psychomotoriktherapie bietet Unterstützung für Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich. Diese Kinder fallen beispielsweise im Turnen, im Spiel auf dem Pausenplatz oder bei Arbeiten mit den Händen, Basteln, Zeichnen oder Schreiben auf. Psychomotorische Schwierigkeiten betreffen einerseits die Bewegung (= Motorik), andererseits die seelische Befindlichkeit (= Psyche) des Kindes. Kinder mit Auffälligkeiten in diesen Bereichen, die trotz vermehrter Förderung zu Hause oder in der Schule Schwierigkeiten haben, werden zu einer Abklärung angemeldet
An unserer Schule gilt eine Nulltoleranz gegenüber Rassismus und Diskriminierung. Alle sollen einen respektvollen Umgang miteinander pflegen. Die Schule Brünnen hat einen Leitfaden erarbeitet.
Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit für eine Saison Schlittschuhe für den Betrag von CHF 20.- zu mieten. Die Ausleihe erfolgt via Klassenlehrperson.
Unsere Schule führt regelmässig Schulreisen, Landschulwochen, Exkursionen, Sport- und Spieltage, Maibummel und Projektwochen durch. Die gemeinsamen Erlebnisse tragen wesentlich zu einem positiven Klassen- und Schulklima bei. Dazu gehören, besonders im Zyklus 2 und 3, auch Schulreisen und Lagerwochen mit Übernachtung. Vom Bezug freier Halbtage an Schulanlässen raten wir ab.
Einmal im Monat finden in den Schulhäusern Bethlehemacker und Brünnen das Flamme- resp. Brünnen-Znüni statt. Die ausgewogene und gesunde Pausenverpflegung wird jeweils von einer Gruppe engagierter Eltern vorbereitet und findet in der grossen Pause statt. Bei den Vorbereitungen werden auch die Schülerinnen und Schüler miteinbezogen. Das erste Znüni wird von der Schule übernommen.
Für Fragen um Kinder und Jugendliche mit sozialen oder Verhaltensproblemen sind Herr Cyrill Raemy, Frau Katrin Schneider und Frau Isabelle Schöni Ansprechpartner. Sie helfen gerne weiter und geben auch Eltern Auskunft und Antworten zu Erziehungsfragen im Sinne des Kindswohl.
Schwimmunterricht ist in der Stadt Bern in der 4. Klasse obligatorisch. Die Kinder haben den Wasser-Sicherheits-Check (WSC, siehe Website BKD) zu absolvieren. Kinder, die den WSC erfolgreich absolviert haben, bekommen von der Lehrperson einen Ausweis.
SEE-Learning hat zum Ziel, zur Bildung von Herz und Verstand zu verhelfen. Es überzeugt durch konsequente Säkularisierung, eine wissenschaftliche Basis mit klaren Begrifflichkeiten und bietet ein gut verständlicher Rahmen zum sozial-emotionalen und ethischen Lernen. Die auf Mitgefühl basierte Ethik fördert die Entwicklung von Selbstregulation und prosozialem Verhalten, kritischem Denken, sozial und ethisch verantwortlichen Entscheidungsprozessen und dementsprechendes Handeln. Das SEE Learning Rahmenkonzept hat zum Ziel, Mitgefühl zu entwickeln und umfasst drei Bereiche: die eigene Person (persönlich), die Mitmenschen (sozial) und die Gesellschaft (systemisch). Die Schnittmengen von jeweils zwei von diesen Bereichen bilden die drei Dimensionen des Gewahrseins, des Mitgefühls und des Engagements.
Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrpersonen wird versucht, auf bewährte Stellvertretungen aus dem Kollegium zurückzugreifen. Betrifft es weniger als eine Woche Unterrichtszeit, erfolgt keine Elternmitteilung. Bei geplanten und längerfristigen Stellvertretungen werden Sie via Schulleitung über die Stellvertretungs-Lösung schriftlich informiert.
Es sind nur nach Absprache mit der Lehrperson private/aus der Familie übersetzende Personen an Elterngesprächen willkommen. Ist die sprachliche Barriere hoch, wird die verantwortliche Lehrperson via „comprendi“ von Caritas eine Übersetzung organisieren. Das ist in der ganzen Stadt Bern so geregelt.
Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, das Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen es am besten gefördert werden kann. Damit der Entwicklungsprozess Ihres Kindes während einer längeren Phase beobachtet und begleitet werden kann, zählt bereits das fünfte Schuljahr zur Beobachtungszeit.
Der Übertrittsbericht
Die Klassenlehrperson verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse unterrichtenden Lehrkräften einen Übertrittsbericht. Der Bericht gibt Auskunft über die Leistung der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik sowie den personalen Kompetenzen in allen Fächern im ersten Semester des 6. Schuljahres.
Das Übertrittsprotokoll
Das Übertrittsprotokoll setzt sich aus den Stellungnahmen der Lehrpersonen, der Schülerin/des Schülers und der Eltern zusammen. Das Übertrittprotokoll dient als Grundlage für das Übertrittsgespräch.
Das Übertrittsgespräch
Bis Ende Januar des 6. Schuljahres erhalten die Eltern den Übertrittsbericht und das Übertrittsprotokoll zur Stellungnahme. Ziel des Übertrittgesprächs ist es, einen gemeinsamen Zuweisungsantrag zu formulieren.
Kontrollprüfung
Kommt kein gemeinsamer Zuweisungsantrag zu Stande, können die Eltern ihr Kind via Übertrittsprotokoll zu einer kantonalen Kontrollprüfung anmelden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Prüfung in allen drei übertrittsrelevanten Fächern Mathematik, Deutsch und Französisch absolvieren. Die Prüfungsanforderungen sowie weitere Informationen über die Kontrollprüfung finden Lehrpersonen und Eltern auf der Internetseite der Bildungs- und Kulturdirektion. Die Schulleitung der Primarstufe fällt den Übertrittsentscheid aufgrund der Resultate der Kontrollprüfung. Wer in mindestens zwei den drei übertrittsrelevanten Fächern dem Sekundarschulniveau zugewiesen wird, gilt als Schülerin oder als Schüler des entsprechenden Schultyps. Infos BKD zur Kontrollprüfung
Kein Kind sollte auf eine Schulreise, ein Ferienlager oder eine Landschulwoche verzichten müssen, weil die Eltern den finanziellen Beitrag nicht aufbringen können. Die Schule kann in diesen Fällen bei der Finanzierung helfen. Alle Lehrpersonen sind Ansprechpartner für die Eltern. Die Anfragen werden vertraulich behandelt.
Die ausgewogene und gesunde Pausenverpflegung ist für alle Kinder der 1.bis 6. Klasse und wird jeweils von einer Gruppe engagierter Eltern zusammen mit Schülerinnen und Schülern vorbereitet. Das Znüni findet 1x im Monat in der grossen Pause an der Schule Bethlehemacker und Schule Brünnen statt.